Kurz erklärt
Der Unterschied zum Influencer liegt in der Leistung. Ein Influencer stellt seine Reichweite bereit und veröffentlicht auf dem eigenen Profil. Ein UGC Creator liefert nur das Material: Videos im Smartphone-Look, gesprochen aus Nutzersicht, die das Unternehmen selbst ausspielt, häufig als Anzeige.
Das lohnt sich, weil solche Motive im Feed weniger nach Werbung aussehen und sich schnell in Varianten produzieren lassen. Üblich sind mehrere Versionen mit unterschiedlichen Einstiegen, die gegeneinander getestet werden. Bezahlt wird pro Video, nicht nach Reichweite.
Rechtlich gilt: Läuft das Material als Anzeige, ist es ohnehin als Werbung gekennzeichnet. Wichtig sind schriftliche Nutzungsrechte für Dauer, Kanäle und Länder. Fehlt der echte Bezug zum Produkt, wirken die Videos schnell hohl. Sinnvoll ist ein knappes Briefing mit Zielgruppe, Kernaussage und drei möglichen Einstiegen, damit die Ergebnisse vergleichbar bleiben.
In der Praxis
Ein Bremer Anbieter von Fertiggerichten beauftragt drei Creator, die das Produkt in der eigenen Küche zubereiten und ihre Einschätzung sprechen. Es entstehen neun Videos mit unterschiedlichen Einstiegen. Das Unternehmen schaltet sie als Meta Ads gegeneinander. Zwei Varianten liefern deutlich günstigere Ergebnisse als der bisherige Produktclip und laufen anschließend als Hauptmotive.
Tipp aus der Agentur: Nutzungsrechte und Laufzeit vorab schriftlich klären. Ein Video, dessen Rechte nach drei Monaten auslaufen, muss mitten in einer laufenden Kampagne gestoppt werden.
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