Kurz erklärt
Nach dem Absenden des Formulars erhält die Adresse eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst der Klick schließt die Anmeldung ab, vorher wird nichts versendet. So lässt sich belegen, dass wirklich der Inhaber der Adresse zugestimmt hat, und fremde oder falsch getippte Adressen landen nicht im Verteiler.
In Deutschland ist die Einwilligung für Werbe-E-Mails Pflicht, und im Streitfall muss das Unternehmen sie nachweisen. Zeitpunkt, IP-Adresse und Wortlaut der Einwilligung sollten daher protokolliert werden. Übliche Newsletter-Systeme erledigen das automatisch.
Relevant wird das Verfahren, sobald Social Media Kontakte einsammelt: über Lead Ads, einen Lead-Magneten oder ein Anmeldeformular auf der Landingpage. Ein Teil der Angemeldeten bestätigt nie, das ist normal. Eine klar formulierte Bestätigungsmail mit erkennbarem Absender und einer einzigen Handlungsaufforderung senkt diesen Anteil deutlich.
In der Praxis
Eine Bremer Buchhandlung sammelt über eine Anzeige Anmeldungen für einen Newsletter zu Lesungen. Wer das Formular ausfüllt, bekommt sofort eine kurze Bestätigungsmail mit einem einzigen Link und dem Namen der Buchhandlung im Absender. Erst danach folgt die Begrüßungsmail mit den nächsten Terminen. Nicht bestätigte Adressen werden nach zwei Wochen gelöscht statt weiter angeschrieben.
Tipp aus der Agentur: Die Bestätigungsmail sollte innerhalb weniger Minuten ankommen und den Grund der Anmeldung wiederholen. Vage Betreffzeilen landen im Spam-Ordner.
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