Social-Media-Guideline für Mitarbeiter
Eine Social-Media-Guideline für Mitarbeiter regelt, wie Beschäftigte privat und beruflich über das Unternehmen posten dürfen, was vertraulich bleibt und wie Firmeninhalte geteilt werden.
Auch: Social Media Richtlinie für Mitarbeiter, Mitarbeiter-Guideline
Kurz erklärt
Diese Guideline richtet sich nicht an das Marketing, sondern an alle Beschäftigten. Sie klärt, was über Kunden, Projekte und Interna nicht öffentlich gehört, wie mit Fotos vom Arbeitsplatz umzugehen ist und ob eine Kennzeichnung als Mitarbeitender erwünscht ist. Der Ton entscheidet: Ein reiner Verbotskatalog führt dazu, dass niemand mehr etwas teilt.
Rechtlich relevant sind Betriebsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte von Kolleginnen und Kollegen sowie Kundendaten. Wo Beschäftigte im Auftrag des Unternehmens auftreten, gelten zusätzlich die Kennzeichnungspflichten für Werbung. Ist eine dauerhafte Beteiligung von Mitarbeitenden an Inhalten geplant, gehört der Betriebsrat frühzeitig eingebunden.
Gut gemacht ermutigt das Dokument: Es benennt Inhalte, die ausdrücklich geteilt werden dürfen, und liefert fertige Bausteine. So entsteht Reichweite über persönliche Netzwerke, ohne dass jemand um seinen Job fürchten muss.
In der Praxis
Ein Bauunternehmen aus Bremen möchte, dass die Baustellenfotos der Poliere sichtbar werden. Die einseitige Guideline nennt drei Regeln: keine Gesichter von Kunden oder Anwohnern ohne Zustimmung, keine Auftragssummen, keine Aufnahmen aus fremden Wohnungen. Alles andere ist ausdrücklich erwünscht. Zusätzlich erhält jeder Polier einmal im Monat drei fertige Beiträge zum Teilen. Die Zahl der geteilten Inhalte steigt spürbar.
Tipp aus der Agentur: Erlaubtes zuerst nennen, Verbote danach. Wer mit einer Liste von Verboten beginnt, bekommt Schweigen statt Beteiligung.
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