KI-Bilder und KI-Videos kennzeichnen im Unternehmensmarketing
Realistische KI-Inhalte können eine Kennzeichnung erfordern. Dabei müssen Unternehmen die gesetzlichen Pflichten und die Regeln der jeweiligen Plattform getrennt prüfen. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung. Für Unternehmen, die fertige KI-Werkzeuge nutzen, sind besonders die Vorgaben zu Deepfakes relevant. [1]
Ein KI-generiertes Video, eine automatische Tonkorrektur und eine mit KI vorbereitete Caption sind unterschiedliche Fälle. Entscheidend ist, was verändert oder erzeugt wurde und welchen Eindruck das Publikum dadurch bekommt. Dieser Beitrag ordnet typische Produktionssituationen ein und zeigt einen praktikablen Freigabeprozess. Die konkrete rechtliche Bewertung eines Motivs kann er nicht ersetzen.
Drei Prüfungen vor jeder Veröffentlichung
Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Unternehmen ein KI-System selbst anbietet oder ein vorhandenes Werkzeug verwendet. Artikel 50 unterscheidet die Pflichten von Anbietern und Betreibern. Die maschinenlesbare Markierung synthetischer Ausgaben ist eine Pflicht der Anbieter entsprechender Systeme; bei Betreibern geht es unter anderem um die Offenlegung von Deepfakes. [2]
Danach prüfen Sie die Plattform. TikTok, Instagram und YouTube haben eigene Vorgaben, die nicht mit dem Gesetzestext identisch sind. Abschließend prüfen Sie das Motiv selbst: Stimmen die dargestellte Leistung, die Aussagen und der Kontext? Ein KI-Hinweis macht aus einer erfundenen Kundenbewertung keine echte Kundenbewertung.
Für den Alltag empfiehlt sich eine feste Reihenfolge: Herkunft klären, Inhalt bewerten, nötige Hinweise festlegen und anschließend den tatsächlich veröffentlichten Beitrag prüfen. Diese Arbeitsfolge ist eine redaktionelle Empfehlung, kein amtlich vorgeschriebenes Verfahren.
Was bei einem Deepfake zu prüfen ist
Die EU-Kommission erläutert Deepfakes anhand von Ähnlichkeit, Realitätsbezug und einem möglicherweise falschen Eindruck von Echtheit. Das betrifft mehr als prominente Gesichter. Auch Orte, Gegenstände und Ereignisse können relevant sein. Ein frei erfundenes Gesicht ist deshalb nicht automatisch außerhalb jeder Kennzeichnungspflicht; entscheidend bleibt der konkrete Inhalt und Kontext. [3]
Ein Beispiel: Ein Unternehmen lässt einen realistischen Film seines Gebäudes erzeugen, in dem ein neues Produktionsverfahren zu sehen ist. Hat die gezeigte Szene nie stattgefunden, muss vor der Veröffentlichung genau geprüft werden, welche Behauptung Bild und Begleittext vermitteln. Bei einem offenzulegenden Deepfake muss die Information klar und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein. [2]
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke enthält die Verordnung eine angepasste Form der Offenlegung. Das ist keine allgemeine Ausnahme für alles, was als Werbung gestaltet wird. [2] Nutzen Sie „kreativ“ deshalb nicht als pauschale Begründung, einen Hinweis wegzulassen.
Was für TikTok, Instagram und YouTube gilt
TikTok verlangt eine Kennzeichnung KI-generierter Inhalte mit realistischen Bildern, Audio- oder Videoelementen. Neben eigenen Angaben kann die Plattform Inhalte automatisch kennzeichnen. Laut TikTok beeinträchtigt das Aktivieren der KI-Kennzeichnung allein die Verbreitung nicht, solange der Beitrag die übrigen Regeln einhält. [4]
Meta beschreibt für Facebook und Instagram „AI info“-Hinweise, die unter anderem auf technischen Signalen und Selbstauskünften beruhen. Die Darstellung kann sich danach unterscheiden, ob etwas erzeugt oder lediglich bearbeitet wurde. [5] Für Anzeigen hat Meta im Juni 2026 außerdem die Ausweitung der Transparenzinformationen auf Inhalte aus Drittanbieter-KI-Werkzeugen beschrieben. [6]
YouTube verlangt die Offenlegung realistischer, KI-generierter oder erheblich veränderter Inhalte. Die Hilfe unterscheidet davon unterstützende Arbeit wie Ideenfindung, Skriptvorbereitung, Untertitel und bestimmte kleinere Korrekturen. [7]
Diese Regeln sind keine gegenseitigen Freigaben. Ein Motiv, das auf einer Plattform kein bestimmtes Label benötigt, kann auf einer anderen anders behandelt werden. Bezahlte Anzeigen müssen zusätzlich nach den dort geltenden Werbevorgaben geprüft werden.
| Veröffentlichung | Was Sie konkret kontrollieren |
|---|---|
| TikTok-Beitrag | Realistische KI-Elemente, Kennzeichnungseinstellung und übrige Inhaltsregeln |
| Instagram- oder Facebook-Beitrag | KI-Hinweise, Selbstauskunft und Darstellung des fertigen Beitrags |
| Meta-Anzeige | Transparenzinformationen und die für das Anzeigenmotiv geltenden Werberegeln |
| YouTube-Video | Angaben zur KI-Verwendung beim Upload und sichtbarer Hinweis nach Veröffentlichung |
| Eigene Website | Gesetzlich erforderliche Offenlegung und verständlicher Kontext am Inhalt |
Fünf typische Fälle aus der Content-Produktion
Ein echtes Interview bekommt automatische Untertitel
Der Inhalt der Aufnahme bleibt real. Kontrollieren Sie vor allem, ob Namen, Zahlen und Fachbegriffe korrekt wiedergegeben sind. YouTube nennt Untertitel ausdrücklich als unterstützende Anwendung, für die allein keine Offenlegung nötig ist. [7] Daraus lässt sich keine allgemeine Freistellung für zusätzlich veränderte Bilder oder Stimmen ableiten.
Eine Fachperson wird als Avatar nachgebildet
Prüfen Sie Zustimmung, Umfang der vorgesehenen Nutzung und den Eindruck des fertigen Videos. Die Zuschauer sollen verstehen können, ob sie eine tatsächliche Aufnahme oder eine synthetische Darstellung sehen. Eine Einwilligung in die Nutzung des Gesichts beantwortet nicht automatisch die gesonderte Frage der Kennzeichnung.
Ein KI-Bild zeigt eine angebliche Referenz
Verwenden Sie ein erzeugtes Projektbild nicht als Beleg für eine tatsächlich ausgeführte Arbeit. Eine Visualisierung sollte als solche erkennbar sein. Wenn ein Betrieb beispielsweise eine geplante Raumgestaltung zeigt, muss aus dem Zusammenhang hervorgehen, dass es sich um einen Entwurf handelt. Für echte Referenzen braucht es echte Projekte und freigegebenes Material.
Eine Stimme wird übersetzt oder ersetzt
Dokumentieren Sie, ob eine vorhandene Aufnahme übersetzt, die eigene Stimme synthetisch nachgebildet oder eine fremde Stimme imitiert wurde. Prüfen Sie die Zustimmung der betroffenen Person und die jeweiligen Veröffentlichungsregeln. Es reicht nicht, nur den ursprünglichen deutschen Film freizugeben und die veränderte Sprachfassung ungeprüft zu übernehmen.
Ein reales Produkt steht in einer erfundenen Umgebung
Prüfen Sie zuerst, ob das Produkt selbst unverändert und korrekt dargestellt ist. Ein KI-Werkzeug kann unbemerkt Beschriftungen, Anschlüsse, Materialoberflächen oder die Größe verändern. Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Original. Entscheiden Sie anschließend, ob die Umgebung als reine Gestaltung erkennbar ist oder als tatsächlicher Einsatzort verstanden werden könnte.
Die Beispiele sind Prüfsituationen. Sie sind keine pauschalen juristischen Freigaben für einzelne Motive.
Reicht ein Hashtag am Ende der Caption?
Für offenzulegende Deepfakes erläutert die EU-Kommission, dass der Hinweis wahrnehmbar und verständlich sein muss. Menschen sollen dafür keine besonderen Werkzeuge einsetzen oder zusätzliche Handlungen vornehmen müssen. Allein eingebettete, maschinenlesbare Metadaten genügen für diese Offenlegung nicht. [3]
Als Produktionsregel empfehlen wir deshalb: Verstecken Sie eine notwendige Erklärung nicht zwischen Hashtags oder hinter einem ausgeklappten Beschreibungstext. Prüfen Sie den ersten Eindruck auf dem Smartphone. Der Hinweis sollte lesbar sein und zum tatsächlich erzeugten Bestandteil passen.
Mögliche Formulierungen für passende Fälle sind „KI-generierte Visualisierung, keine Aufnahme eines realen Projekts“ oder „Synthetischer Sprecher auf Grundlage eines freigegebenen Skripts“. Diese Beispiele sind keine universell ausreichenden Rechtstexte. Wählen Sie die Formulierung nach dem Motiv und ergänzen Sie erforderliche Plattformangaben.
Eine einfache Dokumentation pro Motiv
Speichern Sie für jeden synthetischen Inhalt die Quelldatei und die veröffentlichte Fassung. Notieren Sie das verwendete Werkzeug, die erzeugten oder veränderten Bestandteile, den geplanten Kanal und die verantwortliche Freigabe. Bei mehreren Sprachversionen braucht jede Version eine nachvollziehbare Zuordnung.
Für einen kleinen Betrieb reicht als Ausgangspunkt eine Tabelle mit sechs Feldern: Dateiname, Herkunft, Veränderung, Einwilligungen beziehungsweise Nutzungsgrundlage, Kennzeichnung und Freigabestatus. Ergänzen Sie das Veröffentlichungsdatum und einen Link zum fertigen Beitrag, sobald er online ist.
So lässt sich eine Rückfrage später beantworten, ohne aus dem Gedächtnis rekonstruieren zu müssen, welche Szene wirklich aufgenommen wurde. Die Dokumentation hilft auch bei Korrekturen, wenn eine Plattform einen Hinweis anders darstellt als erwartet.
Vor dem Export und nach dem Upload prüfen
Planen Sie die Kennzeichnung im Schnitt ein. Ein nachträglich irgendwo eingefügter Hinweis kann durch Plattformschaltflächen verdeckt oder beim Formatwechsel abgeschnitten werden. Kontrollieren Sie deshalb jede ausgegebene Größe. Hochformat und Querformat sind eigene Ansichten. Welche Exportformate die Plattformen erwarten, zeigen unsere CapCut-Exporteinstellungen.
Prüfen Sie anschließend das hochgeladene Ergebnis: Ist der Hinweis lesbar? Ist eine automatische Kennzeichnung hinzugekommen? Passt die Beschreibung zur sichtbaren Szene? Hat ein Planungstool die vorgesehene Einstellung tatsächlich übernommen? Entscheidend ist, was beim Publikum ankommt.
Wenn die Einordnung eines realistischen Motivs unklar bleibt, klären Sie diesen Punkt vor der Veröffentlichung mit geeigneter rechtlicher Unterstützung. Die Gestaltung kann oft angepasst werden, etwa durch eine deutlich als Entwurf erkennbare Visualisierung oder durch die Verwendung einer echten Aufnahme.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung
Muss jedes mit KI bearbeitete Bild gekennzeichnet werden?
Es gibt keine für sämtliche Inhalte und Kanäle identische Regel. Prüfen Sie Art und Umfang der Bearbeitung, den möglichen Eindruck von Echtheit sowie die Plattformvorgaben. Eine unterstützende Korrektur ist anders zu beurteilen als eine neu erzeugte realistische Szene.
Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?
Die hier beschriebenen Transparenzfragen sind nicht allein eine Frage der Unternehmensgröße. Maßgeblich sind die Rolle und der konkrete Einsatz. Ein kleiner Betrieb sollte professionell veröffentlichte KI-Inhalte deshalb ebenfalls einordnen. [3]
Ersetzt die automatische Plattformkennzeichnung meine eigene Prüfung?
Nein. Prüfen Sie, ob der erforderliche Hinweis tatsächlich erscheint, verständlich ist und zum Inhalt passt. Technische Erkennung kann die redaktionelle Beurteilung des Motivs nicht übernehmen. Für den eigenen Freigabeprozess bleibt der konkrete Beitrag maßgeblich.
Sind gekennzeichnete KI-Inhalte automatisch zulässig?
Nein. Kennzeichnung beantwortet die Frage der Transparenz. Einwilligungen, Nutzungsrechte und die sachliche Richtigkeit von Werbeaussagen sind gesonderte Punkte. Ein Hinweis erlaubt keine erfundene Empfehlung einer realen Person.
Verlieren KI-Videos durch ein Label automatisch Reichweite?
TikTok erklärt, dass die Aktivierung der KI-Kennzeichnung allein die Verbreitung regelkonformer Inhalte nicht beeinträchtigt. [4] Daraus folgt keine Reichweitengarantie und keine pauschale Aussage für jede Plattform. Prüfen Sie auch, ob der Inhalt für die Zielgruppe verständlich und relevant ist.
Müssen mit KI geschriebene Blogtexte immer gekennzeichnet werden?
Artikel 50 enthält eine eigene Regel für KI-generierte oder manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Eine Ausnahme betrifft menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle mit redaktioneller Verantwortung. [2] Ein bloßer Rechtschreibcheck reicht nach der Erläuterung der Kommission nicht als inhaltliche Kontrolle. [3] Wie eine solche Prüfung im Alltag aussieht, zeigt der Artikel Sind KI-Texte schlecht für SEO?
Was sollte eine Agentur bei der Übergabe mitliefern?
Vereinbaren Sie neben den fertigen Dateien eine Übersicht der KI-Anteile, erforderlicher Hinweise und vorhandener Freigaben. Klären Sie auch, wer die Einstellungen beim Upload prüft. Eine transparente Übergabe verhindert, dass diese Aufgabe zwischen Auftraggeber und Produktion liegen bleibt.
Quellen und redaktionelle Einordnung
Die Quellen wurden am 3. Oktober 2026 geprüft. Die Titel und die Quellennummern im Artikel sind anklickbar.
Beispiele und Arbeitsabläufe sind redaktionelle Vorschläge und keine Rechtsberatung. Die Vergleichsgrafik zeigt eine echte Aufnahme von einem Dreh und eine zu Erklärungszwecken erzeugte, gekennzeichnete KI-Szene.
- [1] Europäische Kommission: Guidelines on transparency obligations, Veröffentlicht 20.07.2026, Seite aktualisiert 31.07.2026. Beginn der Transparenzpflichten am 02.08.2026. Abruf 03.10.2026.
- [2] Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Article 50, Amtlicher Service-Desk zur KI-Verordnung; relevante Absätze 2, 4 und 5. Rechtsrahmen, keine individuelle Motivprüfung. Abruf 03.10.2026.
- [3] Europäische Kommission: Transparency obligations under Article 50, FAQ, Erläuterungen zu Betreiberrolle, Deepfakes, wahrnehmbarer Offenlegung und redaktioneller Kontrolle. Abruf 03.10.2026.
- [4] TikTok Help Center: AI-generated content, Plattformhilfe zu realistischen KI-Inhalten und Kennzeichnung. Abruf 03.10.2026.
- [5] Meta: Our approach to labeling AI-generated content, Anbieterinformation mit späteren Aktualisierungen; unterscheidet erzeugte und bearbeitete Inhalte. Abruf 03.10.2026.
- [6] Meta: Expanding GenAI transparency for ads products, Beitrag mit Aktualisierung vom 01.06.2026 zu Drittanbieter-KI und Anzeigeninformationen. Abruf 03.10.2026.
- [7] YouTube-Hilfe: Offenlegung der Verwendung von Inhalten, die mit generativer KI erstellt wurden, Hilfe zu realistischen Inhalten und unterstützenden Bearbeitungsschritten. Abruf 03.10.2026.
Klären Sie vor dem Dreh oder der Generierung, welche Aussage der Inhalt vermitteln soll und welches Material dafür wirklich gebraucht wird. Green Media Bremen unterstützt bei Videoproduktion und Content-Erstellung. Senden Sie uns über die Kontaktseite die geplante Verwendung und den Veröffentlichungskanal. Dann lässt sich der Produktionsablauf einschließlich der nötigen Freigabeschritte konkret besprechen.
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